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Alleinerziehend 1

Photo by Jordan Whitt on Unsplash
Photo by Jordan Whitt on Unsplash

 Liebe Leserinnen und Leser!

 

Heute möchte ich auf die finanziellen Unterstützungen für Alleinerziehende eingehen.

 

Alleinerziehend zu sein ist heutzutage völlig „normal“.

 

Dennoch stellt das Alleinerziehen – vor allem am Anfang, also kurz nach einer Trennung oder durch Tod des Partners oft hohe Anforderungen an die betroffenen Personen und fordert ganzen Einsatz und Persönlichkeit.

 

Der Anteil der Alleinerziehenden mit erhaltenen Kindern bewegte sich relativ konstant um ca. 17 Prozent der Familien mit erhaltenen Kindern. Zum Großteil sind die Alleinerziehenden Frauen, die ohne Partner mit Kindern zusammen leben. Der Anteil der Frauen an den Alleinerziehenden im Jahr 2010 betrug 89 Prozent, im Jahr 2000 waren es um einen Prozentpunkt mehr.

 

Viele Alleinerziehende machen sich Sorgen, dass sie dem Kind/den Kindern aufgrund dieser „besonderen“ Situation nicht alles bieten können, was sie gerne bieten möchten. Mittlerweile haben Kinder, die mit nur einem Elternteil aufwachsen, die gleichen Chancen wie andere Kinder auch. Für die positive Entwicklung eines Kindes ist ausschlaggebend, dass die Grundbedürfnisse nach Geborgenheit, Sicherheit und Anerkennung erfüllt werden.

 

Ein Kind alleine groß zu ziehen ist keine leichte Aufgabe.

 

Mit folgenden Informationen möchten wir rund um die wesentlichsten Themen zu Ihrem Alltag als Alleinerziehende(r) Hilfestellung leisten.

 

Die meisten Angebote bzw. Familienleistungen stehen grundsätzlich allen Eltern zur Verfügung, wie z.B. das Kinderbetreuungsgeld, der Familienhärteausgleich. Teilweise gibt es jedoch spezielle Leistungen, die sich nur an Alleinerzieher/innen richten, wie z.B. das verlängerte Kinderbetreuungsgeld für Alleinerziehende in gewissen Härtefällen.

 

-       Sonderregelung für Alleinerziehende in Härtefällen

 

Alleinerziehende, welche das pauschale Kinderbetreuungsgeld beziehen, können unter bestimmten Umständen den Kinderbetreuungsgeldbezug um bis zu 91 Tage verlängern. Dieser Zeitraum wird an die jeweils gewählte Anspruchsdauer dieses Elternteils angehängt.

 

Voraussetzung hierfür ist, dass die Identität des Vaters bekannt ist und gegen ihn mangels freiwilliger Leistung ein Antrag auf Festsetzung des Unterhalts für das Kind beim örtlich zuständigen Bezirksgericht gestellt wurde, aber noch kein tatsächlicher Unterhalt geleistet worden ist. Die ausnahmsweise Verlängerung des Kindesbetreuungsgeldbezuges gilt auch für jene Fälle, in denen der vom Gericht vorläufig zugesprochene Kindesunterhalt den Betrag von € 100,-- nicht übersteigt (hier sind noch weitere Voraussetzungen zu berücksichtigen). 

 

-       Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld

 

Alleinerziehende, die Anspruch auf pauschales Kinderbetreuungsgeld haben - und nicht mehr als 6.800 Euro im Kalenderjahr verdienen, können eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 6,06 Euro pro Tag beantragen. Bei Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld gebührt keine Beihilfe! Die Beihilfe gebührt höchstens für die Dauer von 365 Tagen ab erstmaliger Antragstellung und nur solange Anspruch auf das pauschale Kinderbetreuungsgeld besteht.

 

 

 

Soweit heute zu den Hilfen für Alleinerziehende. Nächste Woche geht es weiter.

 

Wer Unterstützung braucht, oder sich auch mit anderen Alleinerziehenden austauschen möchte, ist herzlich eingeladen sich bei uns zu melden. Wir haben einmal im Monat eine Selbsthilfegruppe für Alleinerziehende, genannt „In guter Hoffnung“. Sie findet jeden 2. Donnerstag im Monat um 10 Uhr in unserer Beratungsstelle in Wien statt. Wir bitten um eine Voranmeldung über unserer Hotline +43-664-2000 466 oder per E-Mail an beratung@lebensbewegung.at.

 

 

Vielen Dank!

 

 

Für heute bleibt mir nur noch euch einen wunderschönen Tag, eine gute Nacht oder einen wundervollen Morgen zu wünschen!

 

 Eure Rosa Blume

 

P.S: weiterführende Links:

Alleinerziehen

 

P. S: Da wir auf Spenden angewiesen sind, würden wir uns sehr freuen, wenn ihr uns mit einer kleinen Spende unterstützen würdet. So helft ihr uns auch die Qualität des Blogs und des Podcasts aufrecht zu erhalten.

 

Wir haben uns auch etwas für unsere monatlichen Unterstützer des Blogs und Podcasts überlegt:

 

5€ - eine eigens entworfene und handsignierte Postkarte 1x/Jahr und unser dankbares Herz.

 

10€ - eine persönliche Botschaft von uns Mitarbeitern im Audioformat 2x/Jahr

 

25€ - eine persönliche Botschaft von uns Mitarbeitern im Videoformat 2x/Jahr

 

50€ - persönlicher Kaffeeplausch 1x/Jahr bzw. Einladung zu einer Veranstaltung.

 

 

 

Die Spende ist steuerlich absetzbar! Man kann auch 50% der Kirchensteuer unserem Verein widmen!

 

Vielen Dank!