Liebe Leserinnen und Leser!
Heute geht es weiter mit unserer Serie zu Alleinerziehenden.
1. Familienhärteausgleich
Der Familienhärteausgleich bietet Familien in Notsituationen eine einmalige finanzielle Hilfe, wenn alle anderen gesetzlichen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Anspruchsvoraussetzungen
Unverschuldet in Not geratene Familien - auch Elternteile mit Kindern - können im Rahmen des
Härteausgleichs eine einmalige finanzielle Zuwendung erhalten. Diese Zuwendung ist als Überbrückungshilfe gedacht in Fällen, in denen die Existenzgrundlage einer Familie aufgrund eines besonderen
Ereignisses (zum Beispiel Todesfall, Scheidung, Unfall, Erwerbsunfähigkeit) gefährdet ist und andere Unterstützungen wie Wohnbeihilfe oder Sozialhilfe nicht ausreichen. Rechtsanspruch auf
Leistungen aus dem Familienhärteausgleich besteht nicht.
Anspruchsberechtigt sind:
§ Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
§ EU/EWR-Staatsbürgerinnen und -Staatsbürger
§ Staatenlose mit ausschließlichem Wohnsitz in Österreich
§ Anerkannte Flüchtlinge gemäß Genfer Konvention
Arten der Zuwendung
Es gibt verschiedene Arten der Zuwendung:
Geldmittel, zinsbegünstigte Gelddarlehen, Annuitäten-, Zinsen- und Kreditkostenzuschüsse.
2. AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe
Die AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe können Frauen und Männer erhalten, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, weil sie
§ eine Arbeit aufnehmen wollen,
§ an einer arbeitsmarktpolitisch relevanten Maßnahme (z.B. Kurs) teilnehmen wollen,
oder weil
§ sich trotz Berufstätigkeit ihre wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend verschlechtert haben,
§ wesentliche Änderungen der Arbeitszeit eine neue Betreuungseinrichtung/-form erfordern,
§ die bisherige Betreuungsperson ausfällt.
Weitere Voraussetzungen sind: Das Kind muss im gemeinsamen Haushalt leben und jünger als 15 Jahre sein (ein Kind mit Beeinträchtigung muss jünger als 18 Jahre sein).
Unterstützung in Notlagen
FamilienhelferInnen unterstützen alleinerziehende Eltern in Notlagen und Krisensituationen, wenn
diese ihren Betreuungs- und Versorgungspflichten allein nicht nachkommen können.
Mögliche Gründe sind zum Beispiel:
§ Überlastung und Erschöpfung
§ Erkrankung oder psychische Krise
§ Tod der Partnerin/des Partners
Angebote:
Familienhilfe - Caritas der Erzdiözese Wien
Wiener Kinder- und Jugendhilfe - MAG ELF
Frühe Hilfen Wien - Die Möwe
Soweit heute zu den Hilfen für Alleinerziehende. Nächste Woche geht es weiter!
Wer Unterstützung braucht, oder sich auch mit anderen Alleinerziehenden austauschen möchte, ist herzlich eingeladen sich bei uns zu melden. Wir haben einmal im Monat eine Selbsthilfegruppe für Alleinerziehende, genannt „In guter Hoffnung“. Sie findet jeden 2. Donnerstag im Monat um 10 Uhr in unserer Beratungsstelle in Wien statt. Wir bitten um eine Voranmeldung über unserer Hotline +43-664-2000 466 oder per E-Mail an beratung@lebensbewegung.at.
Für heute bleibt mir nur noch euch einen wunderschönen Tag, eine gute Nacht oder einen wundervollen Morgen zu wünschen!
Eure Rosa Blume
P.P.S:
Da wir auf Spenden angewiesen sind, würden wir uns sehr freuen, wenn ihr uns mit einer kleinen Spende unterstützen würdet. So helft ihr uns auch die Qualität des Blogs und des Podcasts aufrecht zu erhalten.
Wir haben uns auch etwas für unsere monatlichen Unterstützer des Blogs und Podcasts überlegt:
5€ - eine eigens entworfene und handsignierte Postkarte 1x/Jahr und unser dankbares Herz.
10€ - eine persönliche Botschaft von uns Mitarbeitern im Audioformat 2x/Jahr
25€ - eine persönliche Botschaft von uns Mitarbeitern im Videoformat 2x/Jahr
50€ - persönlicher Kaffeeplausch 1x/Jahr bzw. Einladung zu einer Veranstaltung.
Die Spende ist steuerlich absetzbar! Man kann auch 50% der Kirchensteuer unserem Verein widmen!
Vielen Dank!