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Kinderbetreuungsgeld 6 - Zuverdienstgrenze und Bezugshöhe beim eaKinderbetreuungsgeld

Liebe Leserinnen und Leser!

 

Willkommen zu unserem Blog „schwanger – was jetzt?“. Heute gehe ich, wie schon versprochen, auf die Bezugshöhe und die Zuverdienstgrenzen des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ein.

 

 

 

Bezugshöhe und Zuverdienstgrenze

 

Wie wird das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld berechnet?

 

 

 

Wenn du Wochengeld beziehst, errechnet sich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld aus 80 Prozent deines Wochengeldes.

 

Für Väter gilt: 80 Prozent eines fiktiv zu berechnenden Wochengeldes

 

Dazu gibt es zwei Methoden:

 

Methode 1

 

Das Wochengeld entspricht dem durchschnittlichen täglichen Nettoverdienst der letzten 3 vollen Kalendermonate vor Beginn der 8-Wochenfrist vor der Geburt des Kindes inklusive eines Zuschlags für Sonderzahlungen. Davon beträgt das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld 80 Prozent.

 

 

 

Methode 2

 

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld errechnet sich aus 80 Prozent der maßgeblichen Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.

 

Die Grundlage dafür ist der Einkommensteuerbescheid aus diesem Kalenderjahr. Maßgebliche Einkünfte sind Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit gemäß §25 EStG. Ausgenommen sind Pensionseinkünfte, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld.

 

Der maximale Tagesbetrag beträgt jedoch 66€.

 

 

 

Vergleichsberechnung der zwei Methoden

 

 

 

Die zuständige Krankenkasse führt immer eine Vergleichsberechnung durch. Der für dich günstigere Tagesbetrag ergibt dein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Einkommensteuerbescheides.

 

 

 

Achtung!

 

Erfüllt nur ein Elternteil die Voraussetzungen für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, muss der erstantragstellende Elternteil jedenfalls das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beantragen, um dem 2. Elternteil den Bezug zu ermöglichen!

 

Jener Elternteil, der die Voraussetzungen nicht erfüllt, erhält auf Antrag eine Sonderleistung in Höhe von 33,88€ täglich.

 

 

 

Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze?

 

Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld liegt bei 6.800€ bezogen auf das Kalenderjahr. Dies erlaubt pro vollem Bezugsmonat einen Zuverdienst in der Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von 425,70€ brutto (2017) (14x im Jahr).

 

Überschreitest du die Zuverdienstgrenze, musst du den Überstiegsbetrag zurückzahlen.

 

Bist du der beziehende Elternteil, darfst du während des Kinderbetreuungsgeld-Bezuges Arbeitslosengeld weder beantragen noch bekommen, sonst wird das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld zurückgefordert!

 

 

 

Soweit zur Bezugshöhe und den Zuverdienstgrenzen des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes. Im nächsten Teil über das Kinderbetreuungsgeld gehen wir auf den Partnerschaftsbonus und den gleichzeitigen Kinderbetreuungsgeld-Bezug der Eltern & Co ein.

 

 

 

Für heute wünsche ich euch aber einen wunderschönen Abend, eine gute Nacht oder einen wunderschönen Morgen, wann immer ihr diesen Artikel lest,

eure 

Rosa Blume

 

 

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Vielen Dank!