Liebe Leserinnen und Leser!
Heute möchte ich euch über eine Bürgerinitiative erzählen, die wir unterstützen, da sie stark unsere Erfahrungen in der Beratung mit Konfliktschwangerschaften widerspiegelt. Diese Bürgerinitiative nennt sich #Fairändern.
Wir haben in Österreich ein großes Problem. Es gibt keine offizielle Statistik zu Abtreibungen. Wir sind damit das einzige Land in ganz Europa. Über dieses Thema wird bei uns äußerst emotional und meist ideologisch diskutiert und dabei bleiben die Frauen vollkommen auf der Strecke. Ein weiteres Problem ergibt sich dadurch, dass eine Abtreibung nicht in der Krankenakte vermerkt wird, obwohl die körperlichen und damit medizinischen Folgen sehr erheblich sein können und jede weitere Schwangerschaft und den Geburtsvorgang erheblich negativ beeinträchtigen kann. Alle anderen Eingriffe, und wenn es nur eine leichte Schnittverletzung beim Kochen ist, wird in die Krankenakte eingetragen, eine Abtreibung, die ein sehr massiver Eingriff in die größte Intimsphäre der Frau ist, wird nicht vermerkt. Deshalb fordert diese Bürgerinitiative die Erhebung von Statistiken und ebenso eine Motivforschung.
Aus unserer Beratungserfahrung von Frauen vor einer Abtreibung und nach einer Abtreibung hat uns schon sehr tiefe Einblicke in unterschiedliche Motive, die zu der Entscheidung einer Abtreibung führen, gewährt. Dennoch wäre es sehr sinnvoll eine generelle Motiverhebung zu machen, um so vielleicht auch schon zu einem früheren Zeitpunkt helfen zu können bevor eine Frau überhaupt zu so einer Entscheidung genötigt wird.
Eine weitere Forderung ist die Hinweispflicht für Ärzte auf psychosoziale Beratungsstellen und Unterstützungsangebote. Wir erleben es oft, dass Frauen nach einer Abtreibung zu uns kommen, innerlich vollkommen zerstört, ratlos, mit der Welt am Ende, die sich von ihrem Arzt und ihrem generellen Umfeld dazu getrieben gefühlt haben. Da Ärzte, in diesem Fall Gynäkologen absolute Spezialisten sind, wenn es um die medizinischen Aspekte der Schwangerschaft geht, und auch mögliche Behinderungen schon frühzeitig erfassen können, wobei auch diese Diagnosen nicht immer absolut zu sehen sind, so sind sie doch keine Psychologen und haben meist auch nicht die Zeit sich eine Stunde oder länger mit der Schwanger hinzusetzen und ihre Situation genau zu besprechen.
Dazu gibt es Beratungsstellen wie die unsrige. Diejenigen, die unseren Podcast verfolgen, werden schon gemerkt haben, dass wir uns mit vielfältigen Themen auseinandersetzen, die alle mit der Schwangerschaft zu tun haben. Diese Komplexität zu vermitteln und sich die Zeit zu nehmen, ist für die meisten Ärzte nicht möglich und ihnen fehlt oft das Wissen über außermedizinische Angebote im Bereich der Schwangerschaft. Deshalb ist es sinnvoll eine Hinweispflicht einzuführen, um so eine umfassende Beratung zu garantieren.
Das beinhaltet auch die psychosoziale Beratung von Frauen, die ein möglicherweise behindertes Kind erwarten. Nicht jede Behinderung ist gleich zu werten. In unserem Podcast informieren wir auch über die medizinischen Errungenschaften im Bereich der Therapie von möglichen Behinderungen am Fötus und Embryo, um so die eine oder andere Behinderung schon im Mutterleib kurieren zu könne. Dazu werdet ihr noch einige Interviews von uns hören. Nicht alle Ärzte sind immer vollkommen über diese Therapiemöglichkeiten informiert. Deshalb ist es klug rechtzeitig auch mit einer psychosozialen Beratungsstelle zu sprechen, die sich die Zeit nehmen kann hier eingehender zu helfen und zu beraten und eventuell auch zu recherchieren, um einen Spezialisten auf einem bestimmten Gebiet zu finden.
Ebenso fordert diese Bürgerinitiative eine mindestens dreitägige verpflichtete Bedenkzeit zwischen der Diagnose und dem Abbruch. Das unterstützen wir sehr, da wir einige Frauen nach einem Abbruch begleiten, die sofort nach der Untersuchung den Abbruch angeboten und durchgeführt bekamen und sich im Nachhinein vollkommen überrollt damit gefühlt haben, da sie überhaupt keine Chance hatten überhaupt zu verstehen, was hier gerade vorgeht und umso stärker jetzt danach leiden und sehr stark das Gefühl haben, dass sie eigentlich vom Arzt dazu gedrängt wurden.
Ebenso halten wir diese Bedenkzeit für sehr klug, da in andern medizinischen Bereichen, die weniger existenziell sind, wie der Bereich der Schwangerschaft und der Entscheidung zu einem Abbruch. Bei einem plastisch chirurgischen Eingriff gibt es eine verpflichtende Bedenkzeit von zwei Wochen. Dabei haben plastisch chirurgische Eingriffe, also Schönheits-OPs, weniger dramatische psychische Folgen wie eine Abtreibung. Deshalb wäre es sinnvoll, wenn es schon bei so simplen und unkomplizierten Eingriffen wie einer Nasen OP oder dem Anlegen von abstehenden Ohren, eine so lange Bedenkzeit gibt, damit die Patienten nicht sagen können, dass sie dazu vom Arzt gedrängt wurden, auch bei diesem wesentlich bedeutsameren Thema, das wesentlich mehr Menschen betrifft, nämlich die Schwangere, den Kindesvater, die Familie generell, Geschwisterkinder und das Kind im Mutterleib, ebenfalls eine angemessene Bedenkzeit einzuführen, um so Schwangere auch vor dem Druck eines Arztes bzw. auch ihres Umfeldes zu schützen und die Möglichkeit zu bieten sich umfassend über alle Möglichkeiten zu informieren.
Frauen, die ohnehin von sich aus schon die klare Entscheidung zu einem Abbruch getroffen haben, wird diese Bedenkzeit nicht davon abbringen. Frauen, aber, die sich nicht wirklich sicher sind, und die einen psychischen Druck von außen verspüren, haben aber dadurch die Möglichkeit sich zu informieren und eine tragfähige Entscheidung zu treffen.
Ebenso fordert die Bürgerinitiative #Fairändern die Information über die Möglichkeiten zur Adoption bzw. Pflegeelternschaft bereit zu stellen. Es gibt in Österreich unglaublich viele Paare, die gerne ein Kind adoptieren wollen, aber dazu gibt es zu wenig Kinder in Österreich, die zur Adoption hergegeben werden. Auch dazu haben wir schon Frauen in der Beratung gehabt, die wir dann auf diesem Weg begleiten. Auch das ist keine leichte Entscheidung, aber eine Option.
Und schließlich geht es um die Abschaffung der eugenischen Indikation. Warum soll diese Möglichkeit ein möglicherweise behindertes Kind bis zur Geburt abtreiben zu könne abgeschafft werden? Darin liegt eine sehr offene und klare Diskriminierung gegenüber Behinderten bzw. gehandicapten Menschen. Wie gesagt, es gibt mittlerweile immer mehr Therapien am Fötus und Embryo, womit viele Behinderungen schon im Mutterleib kuriert werden können, auch massive Behinderungen wie der offene Rücken, genannt Spina Bifida. Dazu werde ich für diesen Podcast noch ein Interview mit einem Spezialisten führen. Auch der Grad an Behinderungen ist von Behinderung und Kind zu Kind und meisten mehr von der Einstellung der Eltern dazu abhängig als von der Behinderung an sich. Vor Jahren habe ich eine Theatergruppe mit Jugendlichen mit Down Syndrom geleitet. Es war für mich weltbewegend. Besonders habe ich gelernt, dass es sehr viele gibt, die Down Syndrom haben, aber vollkommene Selbstständigkeit entwickeln. Das sind sehr wertvolle Menschen und ich freu mich immer, wenn ich jemanden mit Down Syndrom begegne, da man durch sie absolute und ungeschminkte Ehrlichkeit lernt und unglaublich viel Herzlichkeit und genau das braucht unsere Welt.
Soviel heute zu den Forderungen der Bürgerinitiative #Fairändern, die wir unterstützen möchten.
Wenn ihr nun auch findet, dass ihr alle oder zumindest die meisten dieser Punkte unterstützen möchtet, dann gebt doch eure Unterschrift darunter. Ihr könnt das tun unter fairändern.at. Bitte annimiert auch eure Freunde und Bekannte dazu diese Bürgerinitiative zu unterschreiben!
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Für heute wünsche ich euch aber einen wunderschönen Morgen, einen wunderschönen Abend, eine gute Nacht, wann immer ihr diesen Blogeintrag lest.
Eure Rosa Blume
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