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Kinderbetreuungsgeld 2 - Kinderbetreuungsgeld-Konto

 

Liebe Leserinnen und Leser!

Heute erzähle ich euch über das Kinderbetreuungsgeld-Konto, das es seit dem 1. März 2017 gibt und die davor geltenden vier Pauschalmodell ersetzt.

 

Das Kinderbetreuungsgeld-Konto ist ein Pauschalbetrag, der allen Eltern in Österreich für die Kinderbetreuung in den ersten Lebensjahren zusteht. Der Tagesbetrag hängt davon ab wie lange ihr euch für die Kinderbetreuung Zeit nehmen möchtet. Grundsätzlich könnt ihr dazu verdienen, aber dafür gibt es natürlich auch Grenzen. Wer wirklich ein sehr geringes Einkommen hat, kann eine weitere Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld-Konto beantragen. Sollte es zu einem Härtefall kommen, kann man die Dauer des Kinderbetreuungsgeldes auch verlängern.

 

Nun aber etwas genauer.

 

Wie hoch ist der Pauschalbetrag?

 

Das hängt davon ab, ob nur ein Elternteil oder beide Elternteile das Geld in Anspruch nehmen.

 

Nimmt nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld-Konto in Anspruch, hat man einen Pauschalbetrag von 12.366,20€ zur Verfügung.

 

Nehmen beide Elternteile das Kinderbetreuungsgeld-Konto in Anspruch, erhöht sich der Betrag auf 15.449,28€ wobei 3.083,08€ dem zweiten Elternteil unübertragbar zur Verfügung stehen, als Partneranteil.

 

 

 

Wie lange kann ich das Kinderbetreuungsgeld beziehen?

 

 

 

Da der Pauschalbetrag auf die Anzahl der Tage bzw. Monate dividiert wird, in der man das Kinderbetreuungsgeld erhält, gibt es eine begrenzte Bezugsdauer, wieder abhängig davon, ob nur ein Elternteil das Geld in Anspruch nimmt, oder beide.

 

Bezieht nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld-Konto, variiert die Bezugsdauer zwischen 365 Tagen und maximal 851 Tagen ab der Geburt des Kindes, das sind in Monaten umgerechnet zwischen 12 und 28 Monaten, also maximal 2 ½ Jahre.

 

Beziehen beide Elternteile das Kinderbetreuungsgeld-Konto variiert die Bezugsdauer zwischen 456 Tagen und maximal 1.063 Tagen ab der Geburt des Kindes, in Monaten als 15 – 35 Monate, also maximal nicht ganz drei Jahre.

 

Das ergibt folgende Tagessätze:

 

Bei der längsten Bezugsdauer also 28 Monate bzw. 35 Monate 14.53€ pro Tag, also 435,90€ pro Monat, bei der kürzesten Bezugsdauer, also 12 Monate bzw. 15 Monate 33,88€ pro Tag, also 1.016€ pro Monat.

 

 

 

Als Grundmodell wird die kürzeste Bezugsdauer von 365 Tage pro Jahr für ein Elternteil bzw. 456 Tage für beide Elternteile ab der Geburt gesehen und somit auch der höchste Tagesbetrag von 33,88€.

 

Man kann die Zeit aber eben auch verlängern.

 

Das Prinzip lautet: Je länger die Anspruchsdauer ist, desto geringer ist der Tagesbetrag.

 

Man muss sich die Bezugshöhe nicht selbst errechnen! Auf der Homepage des Bundesministeriums für Frauen, Familie und Jugend gibt es einen Online-Rechner www.bmfj.gv.at.

 

Wie sieht es mit dem Tagesbetrag für den Vater aus?

 

Der Tagesbetrag für Vater und Mutter verändert sich nicht. Er hängt von der gewählten Anspruchsdauer des erstantragsstellenden Elternteils, meist der Mutter, ab.

 

Die Wahl der Anspruchsdauer des einen Elternteils bindet auch den anderen Elternteil an den Tagessatz.

 

 

 

Wie kann man sich als Eltern da Kinderbetreuungsgeld untereinander aufteilen?

 

 

 

Als Eltern kann man sich maximal zwei Mal abwechseln, das bedeutet insgesamt drei Blöcke sind möglich. Dabei ist folgendes zu beachten:

 

-          Jeder Bezugsblock muss durchgehen mindestens 61 Tage dauern, also zwei Monate.

 

-          Jedem Elternteil stehen 91 Tage unübertragbar im Grundmodell bzw. je nach gewählter Gesamtanspruchsdauer bis zu 212 Tagen zu.

 

-          Nicht in Anspruch genommene Tage verfallen ausnahmslos. Z.B: Nimmt der zweite Elternteil nur 61 Tage in Anspruch, dann verfallen im Grundmodell 30 Tage.

 

 

 

Das bedeutet, wenn Frau F.  sich 540 Tage also ca. 18 Monate ab der Geburt des Kindes nimmt, hat sie einen Tagessatz von 22,90€, und somit ca. 687 € pro Monat.

 

Wenn Herr F. den Restbetrag von 3.083,08€ ausschöpfen möchte, müsste er 134 Tage Kinderbetreuungsgeld beziehen. Wenn er allerdings nur 61 Tage nimmt, bleibt der Tagessatz dennoch gleich und der Restbetrag verfällt.

 

 

 

Kann man die Anspruchsdauer verändern?

 

 

 

Ja, einmal pro Kind kann man die Anspruchsdauer ändern, den Antrag dazu muss man allerdings spätestens 91 Tage, also 3 Monate vor dem Ablauf der ursprünglichen Anspruchsdauer stellen.

 

Das Kinderbetreuungsgeld wird dann neu berechnet.

 

 

 

Wie ist es bei Mehrlingsgeburten?

 

 

 

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Kind um 50 % des Betrages, der gewählt wurde.

 

ACHTUNG

 

Weist man die erforderlichen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht nach, reduziert sich das Kinderbetreuungsgeld um 650 € pro weiteres Mehrlingskind.

 

Soweit für heute. In der nächsten Folge erzähle ich euch über die Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld.

 

 

Viel Freude, wünsche ich euch!

Eure Rosa Blume

 

 

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